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Private Krankenversicherung – günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2011 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bei 15,5 %. Dadurch erhöhen sich auch für Studenten die Beiträge. Noch verstärkt wird dieser Anstieg durch die Erhöhung des Bafög im Wintersemester 2010 durchschnittlich um 13,00 € auf 670,00 € monatlich. Die GKV-Beiträge lagen 2010 noch bei 53,40 €. Seit Januar 2011 steigen sie auf 55,55 € und ab Anfang des Sommersemesters auf 64,77 €. Die Folge daraus ist, das die 13,00 € mehr Bafög monatlich fast vollständig für die 21 % höheren GKV-Beiträge draufgehen.
Da lohnt es sich in eine private Krankenversicherung zu wechseln, für die auch die deutlich bessere Leistung spricht. Anders als bei Berufstätigen, unterliegen Studenten nicht der Beitragsbemessungsgrenze, sondern können sich vor dem Studium oder innerhalb der ersten drei Monate von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung für Studenten abschließen.
Die Vorteile der PKV sind für Studenten vielfältig. Darunter befinden sich das Wegfallen der Praxisgebühr, die Kostenerstattung für Medikamente, Sehhilfen etc. Desweiteren können Studenten häufig Geld zurück bekommen, wenn innerhalb eines Jahres keine Kosten verursachen. Für Studenten die Bafög erhalten kommt noch hinzu, dass zwischen 50 und 80 % durch staatliche Zuschüsse abgedeckt werden können, so dass man um einiges günstiger privat versichert werden kann, als durch die GKV.
Jedoch sollte man darauf achten, dass die Ausübung eines Studentenjobs, die Möglichkeit der PKV verhindern kann. Wenn bei dem Job mehr als 20 Wochenstunden anfallen, ist das Studium nicht mehr die Haupttätigkeit, sondern der Job und man unterliegt somit der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze. Wieder zurück in die PKV wechseln ist dann erst wieder nach dem Studium möglich. Die einzige Ausnahme sind die Semesterferien, dort gibt es keine Begrenzung.
Lebensversicherung und Rendite
Fondsgebundene Kapitallebensversicherungen sind aus den klassischen Lebensversicherungen erwachsen. Diese renditestarke Geldanlage überträgt allerdings das Risiko von der Versicherung auf den Versicherungsnehmer. Dies kann unter Umständen zu einem theoretischen Totalverlust der eingezahlten Beiträge führen. Bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen werden die Beiträge in der weltweiten Aktien- bzw. Börsenhandel eingesetzt. Daher spiegelt sich der Wert des Fonds auch in der aktuellen Situation an den weltweiten Börsen wieder. Generell sind die Börsen im Gesamtverhältnis auf einem steigenden Kurs. Daher ist diese Anlageform durchaus interessant für Anleger mit Mut zu mehr Risiko. Dennoch kann bei ungünstigen Vertragslaufzeiten ein Verlust nicht ausgeschlossen werden. Denn ein Börsen-Crash grade am Ende der Vertragslaufzeit lässt auch den Wert der fondsgebundene Lebensversicherung im gleichen Maß sinken. Daher gibt es bei fondsgebundenen Lebensversicherungen keine Vertragslaufzeit unter 12 Jahren, weil sich die Börsenkurse langfristig auf ein gewisses Mittelmaß einpendeln. Wenn man den Börsenkurs des Dax seit seinem Anfang 1988 zurückverfolgt, so ist eine Steigerung um das siebenfache bis heute eingetreten.
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Leistungsausschlüsse Rechtsschutz
Natürlich gibt es auch Leistungsausschlüsse, da eine Rechtsschutzversicherung längst nicht alle Kosten der Streitigkeiten abdecken kann. Zunächst muss man den Streitpunkt einer der zahlreichen versicherten Leistungen zuordnen können. Falls dies nur teilweise oder auch überhaupt nicht machbar ist, gibt es keinen Anspruch auf irgendeine Art von Rechtsschutz. Ein Beispiel ist die Streitigkeit aus dem Schulrecht. Im ARB gibt es daher ein Kapitel, das alle möglichen Risikoausschlüsse umfassend und gut erläutert zusammenfasst. Einige der meisten geschehenden Ausschlüsse von der Möglichkeit auf einen Rechtsschutz können nun hier genannt werden: Dazu gehören zum Beispiel Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer des Rechtsschutzes sowie Klagen vor internationalen Gerichten oder vor dem deutschen Verfassungsgericht. Auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wird ebnso nicht versichert wie auch die aktive rechtliche Strafverfolgung. Die einzige Ausnahme hierzu bildet lediglich der so genannte Opfer Rechtsschutz. Im Regelfall gibt es einen Baurisikoausschluss. Im Klartext heißt das, dass alles, was mit einer Baumaßnahme zusammenhängt, ausgeschlossen wird von einem Anspruch auf Rechtsschutz. Zum Beispiel bei einem Neubau von einem Haus, bei einem Streit mit Handwerkern, den Nachbarn oder der Gemeinde bzw. der Stadt selbst, sowie bei Umbaumaßnahmen, bei Streit aufgrund einer Baugenehmigung, bei der Finanzierung des Baus und auch bei Streits mit Banken oder Sparkassen. kann dies der Fall sein. Die Basis der Rechtsschutzversicherung bilden die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat somit Musterbedingungen veröffentlicht, welche von den jeweiligen Unternehmen, die darin Mitglied sind, in der Regel auch genau so übernommen werden.
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Gebäudeversicherung und Schadensfall
Wer einen Schadensfall an seinem Gebäude hat, kann eigentlich zu jeder Tages- und Nachtzeit seinen Versicherer darüber informieren. In der Regel unterhält jeder Versicherer eine Schadens-Hotline. Über diese Hotline kann der Versicherungsnehmer, sofort nach Eintritt des Schadens, erfahren wie und was er nun beachten muss. Schäden, die eine bestimmte Höhe überschreiten, werden Grundsätzlich von einem Gutachter geprüft. Bei Gebäudeversicherungen ist das häufig der Fall, da bestimmte Schadenshöhen sehr schnell erreicht sein können. Mit seinem Versicherungsgeber rechnet man dann später anhand des Gutachtens und von Belegen, die man zu dem betroffenen Gebäude besitzt, ab. Wenn es sich beim vorliegenden Schaden um einen Sturmschaden handelt muss man unbedingt beachten, dass ein Versicherungsgeber erst ab einer Windstärke acht bezahlt. Zwischen den verschiedenen Versicherungsanbietern gibt es in diesem Punkt keine Unterschiede! Die Versicherungen nehmen nach einem Schadensfall die Daten von Wetterdiensten in Anspruch um solche Dinge zu überprüfen. Wird ein Gebäude beschädigt, obwohl die Windstärke weniger als acht betrug, wird der Versicherer damit argumentieren, dass das Gebäude nicht Wetterfest genug war. Bei einem Brand- oder Wasserschaden sollte man sofort die Feuerwehr rufen um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Gebäude und Nebengebäude sollte man bei schwerwiegenden Beschädigungen für eine Schadensaufnahme durch den Versicherer sichern.
Webtipp: Wirtschaftsdetektei
Hausratversicherung und Wertsachen
Die Hausratversicherung soll, grob gesprochen, das gesamte bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers vor bestimmten Risiken schützen. Doch auch hier gibt es Grenzen, nämlich im Bereich der Wertsachen.
Nach gängiger Definition der meisten Versicherungsunternehmen sind Wertsachen vor allem Bargeld, Sparbücher und Schmuck. Aber auch Sammlungen wie die obligatorischen und etwas außer Mode gekommene Briefmarkensammlung, Pelze, Gemälde und jede Form von Antiquitäten fallen in diese Definition. Als Antiquität gelten nach Auffassung der Versicherung übrigens alle Gegenstände – Möbel ausgenommen – die über 100 Jahre alt sind. Logischerweise gehören Gegenstände aus Gold und Silber – Münzen, Barren, Schmuck – auch zur Klasse der Wertgegenstände.
Allgemein ist bei diesen genannten Wertgegenständen von einer Entschädigungsgrenze von 20% auszugehen. Das bedeutet, das in einem Schadenfall, etwa einem Diebstahl bei dem diese Wertsachen entwendet werden, maximal 20% der gesamten Versicherungssumme zur Kompensierung des Schadens zur Verfügung stehen, unabhängig davon ob der Wert der gestohlenen Gegenstände höher ist. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 € würden im beschriebenen Fall also maximal 10.000€ für verlustig gegangene Wertsachen zur Verfügung stehen.
Versicherungsunternehmen bieten aber anstandslos eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenze bei Abschluss der Versicherung – oder auch nachträglich – an. Für bestimmte Wertsachen gelten übrigens Sonderregelungen bei der Entschädigung, wie etwa die Aufbewahrung in einem entsprechenden Sicherheitsschrank. So liegt die Entschädigungsgrenze für offen in der Wohnung herumliegendes Bargeld bei den meisten Versicherungsunternehmen beispielsweise bei 1.000 €.
Abschluss einer BU
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann zu den überhaupt wichtigsten Abschlüssen einer Versicherung gerechnet werden. Steht ein Abschluss bevor, sollte man prüfen, welcher Versicherungsschutz für mich von Vorteil ist. Da gibt es berufliche Unterschiede, ein Doktorand braucht natürlich einen anderen Schutz als der Handwerker. Auch Selbstständige und Beamte werden unter einer anderen Versicherungsleistung angesiedelt. Da der Beitragssatz ja mit dem Alter steigt, kann gar nicht oft genug erwähnt werden, dass so ein Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt in jungen Jahren abgeschlossen werden sollte. Dabei soll darauf hingewiesen, dass die ehrliche Beantwortung aller Fragen bei Abschluss einer Versicherung oberste Priorität haben, will man nicht im Versicherungsfall leer ausgehen. Außerdem sollte beim Rentenberater schon mal ungefähr ermittelt werden, wie hoch fällt meine Altersrente in etwa aus, so dass man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung diese auffüllen kann. Da es Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern gibt, sollte schon geprüft werden ob das Preis-Leistungsverhältnis eigentlich stimmt. Nochmal der Hinweis, dass bei Abschluss einer Versicherung unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass eine Nachversicherungsgarantie enthalten ist. Damit erhöht sich die Rente zum Beispiel bei einer Einkommensverbesserung oder Heirat. Dass die Rente stetig mit der wachsenden Inflation mitwächst, sollte es eine Versicherung mit einer Dynamik sein.
http://www.berufsunfaehigkeit-angebote.de/vorteile-berufsunfaehigkeitsversicherung/
Unfallfolgen und Unfallversicherung
Ein paar Zahlen gefällig? Unfälle lösen allein Deutschland etwa 57 Millionen Tage Arbeitsunfähigkeit aus – dass entspricht etwa 13% aller Arbeitsunfähigkeitstage. Der allein aus Unfällen resultierende Produktionsausfall beläuft sich in Deutschland auf die jährliche Summe von 5,2 Milliarden Euro. Diese Summe wiederum entspricht 0,2 % des jährlichen Bruttonationaleinkommens.
Wer bisher die 9 Millionen Unfälle in Deutschland (was nichts anderes bedeutet, als einen Unfall aller vier Sekunden) nicht ernst genommen hat, sollte es spätestens bei diesen Zahlen tun. Sie bedeuten nämlich nichts Anderes, als das etwa jeder Arbeitnehmer knapp einen Arbeitstag eines Jahres wegen eines Unfalls ausfällt. Wie immer sind dies jedoch rein statistische Zahlen, welche die Wirklichkeit nur bedingt wiedergeben. Natürlich gibt es Betriebe, in denen die meisten Mitarbeiter über Jahre nicht wegen Unfällen oder Krankheiten ausfallen. Wenn jedoch nur ein Mitarbeiter aus dem Kollegium einen Sportunfall erleidet und sich ein Bein bricht, womit er dann über Wochen für den Betrieb ausfällt, relativieren sich die Verhältnisse wieder ganz schnell.
Festzuhalten ist, dass Unfallfolgen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft haben. Das Mittel der Wahl, um diese Folgen so gut wie möglich abzufangen sind private Unfallversicherungen. Nur diese Versicherungen sind in der Lage, den entstandenen Schaden, ganz egal ob bei Personen oder Sachen, auf ein tragbares maß zu mindern.
Beliebtheit der PKV
Wieso ist eine PKV neuerdings so beliebt? Immer mehr Menschen beantragen aus den unterschiedlichsten Gründen eine PKV. Meist möchte man nur besser abgesichert sein, doch gerade bei Selbständigen gibt es noch viele andere Gründe. In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Somit spart man als Selbständiger allein deshalb schon eine Menge Geld. Immer mehr Selbständige und Freiberufler versichern sich privat, damit sind meist Gutverdiener gemeint. Denn wenn man kein hohes Einkommen hat, dann ist eine private Krankenversicherung eher störend, denn der Beitrag ist dennoch meist hoch.
Hat eine private Krankenversicherung eigentlich auch Nachteile? Als ein großer Nachteil wird es gesehen, dass man im Alter meist sehr viel bezahlt, viel mehr als in jungen Jahren. Im Alter steigen für die PKV die Kosten, man wird öfter krank. Genau deswegen steigen dann auch die Beiträge. Allerdings haben nicht alle Menschen im Alter das gleiche oder ein höheres Einkommen. Somit kann es durchaus zum Problem werden privat versichert zu sein.
Viele Menschen versuchen im Alter wieder zurück zu wechseln, was allerdings nur selten möglich ist. Man ist gezwungen in der privaten Krankenversicherung zu verweilen. Der Gesetzgeber hat dies ganz bewusst so entschieden, denn man soll sich nicht erst der Solidarität entziehen und dann irgendwann zurückwechseln dürfen.
Auslandsschutz und KFZ Versicherung
Der Schutz des Autos ist innerhalb Deutschland zumindest abgesichert mit der gesetzlich verankerten Haftpflichtversicherung, alle anderen Gefahren werden evtl. mit einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung oder unter Umständen sogar mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert.
Aber unter Umständen ist der Aufenthalt im Ausland nicht berechenbaren, sodass der Fahrzeughalter gezwungen ist vorab Vorkehrungen zu treffen, um die weiteren Risiken im Ausland abzusichern.
Der Abschluss einer Verkehrsschutz-Rechtsschutzversicherung ist für jeden interessant und bietet optimalen Schutz für alle, die einen Aufenthalt oder Besuch im Ausland planen. Die Verkehrsschutz-Rechtsschutzversicherung springt für alle Bereiche ein, bei denen der Autofahrer sein Recht einklagen und erkämpfen muss. Beim Abschluss gibt es im Gegensatz zu anderen Versicherungen keine langwierigen Wartezeiten, die eingehalten werden müssen, diese bieten eine 100%ige Deckung ab dem Tag des Abschlusses.
Für die Auslandreise gibt es von dem Versicherer, die sogenannte „Grüne Karte“, die zwar in vielen Ländern überflüssig ist, aber dennoch ein einfaches MUSS für die Einreise in einigen anderen Ländern wie Polen Türkei, Rumänien, Tschechien und vielen anderen erforderlich ist. Viele Länder verzichten zwar auf die „Grüne Karte“, jedoch bei einem Verkehrsunfall muss diese dann letztendlich dennoch vorgelegt werden. Deshalb sollte ein jeder Autofahrer, der sich ins Ausland begibt, die kostenlose „Grüne Karte“ bei seinem Versicherer anfordern.
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