Studienplatzklagen
Wenn der Numerus Clausus für die direkte Zulassung zum Wunschstudiengang nicht erfüllt ist kann über das Verfahren „Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität“ nachgedacht werden. Dieses Verfahren nennt man auch Studienplatzklage. Nicht selten haben diese Klagen über eine Rechtsanwaltskanzlei schon zum Erfolg geführt. Eine Uni Klage ist manchmal der letzte Ausweg zum begehrten Studium. Gerade bei den beliebten Studiengängen wie Zahnmedizin, Tiermedizin oder Humanmedizin muss bereits rechtzeitig und professionell eine aussichtsreiche Strategie erfolgen. Für eine Studienplatzklage müssen allerdings gewisse Fristen eingehalten werden.
Eigentlich ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelt, dass jeder deutsche Staatsbürger das Recht hat, seinem Wahlberuf nachzugehen. Das Recht schließt hierbei natürlich auch das Recht zum Wunschstudium mit ein und dessen Zulassung. Wenn Hochschulen die Anzahl der Studienplätze oder der Zulassungen unbegründet lassen, handelt es sich hierbei um eine Einschränkung des im Verfassungsrecht garantierten Anspruchs. Hier setzt die Studienplatzklage an, denn dadurch kann per Gerichtsverfahren überprüft werden, ob die jeweilige Hochschule alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt hat, den angehenden Studenten den gewünschten Studiengang zu ermöglichen. Die Anzahl der Studienplätze an einer Universität sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig und müssen jedes Semester wieder neu berechnet werden. Gerade auch deshalb haben die Mehrheit der Studienplatzklagen auch gute Erfolgsaussichten. Denn nun prüft das Gericht, ob wirklich alle freien Studienplätze vergeben worden sind und verpflichtet anschließend die Universität die noch freien Plätze weiter zu verteilen. So kann es sein, dass trotz nicht erreichtem Numerus Clausus noch Plätze frei sind und diese dann an angehende Studenten mit nicht erreichtem Numerus Clausus vergeben werden müssen.

